Häufige Fragen


WESHALB MUSS ICH DEN NOTHELFERKURS ABSOLVIEREN UND IST ER OBLIGATORISCH?

Hinsichtlich der vielen Verkehrsunfälle ist es wichtig, sich auch in Notsituationen sicher zu fühlen, um optimal auf Unfallstellen reagieren zu können. Jede Minute zählt! Durch angeeignetes Wissen kann Leben gerettet werden. In diesem Kurs wirst Du die Hilfeleistung und das richtige Verhalten bei einem Unfall kennen lernen. Der Nothelferkurs ist 6 Jahre gültig und für den Erwerb des Lernfahrausweises obligatorisch. Er kann bereits ab dem 14. Altersjahr absolviert werden.

DARF ICH SCHON MIT 17 JAHRE AUTO FAHREN?

Wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, darf der Lernfahrausweis künftig bereits im Alter von 17 Jahren ausgestellt werden. Wird der Ausweis vor dem 20. Altersjahr erworben, muss neu eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen werden. Für diejenigen, die den Lernfahrausweis erst nach dem 20. Altersjahr erwerben, ändert sich nichts. Mit dem Lernfahrausweis kannst du mit einer Begleitperson fahren, die mindestens 3 Jahre im Besitz des Führerausweises ist und das 23. Altersjahr vollendet hat. Die praktische Prüfung kann frühestens 1 Jahr nach Erhalt des Lernfahrausweises absolviert werden.


DARF ICH PRIVATE ÜBUNGSFAHRTEN MACHEN?

Um Routine und Erfahrungen zu sammeln, empfehle ich Dir bei Gelegenheit private Übungsfahrten mit einem geeigneten Fahrzeug und einer bevollmächtigten Begleitperson zu machen. Deine Begleitperson muss das 23. Altersjahr vollendet haben und seit mind. 3 Jahren im Besitz eines gültigen Führerausweises der entsprechenden Kategorie sein. Aber denke daran, die Autobahn und Autostrasse darf auch bei privater Übungsfahrt erst nach Erreichen der Prüfungsreife befahren werden.

WIE LANGE IST DER LERNFAHRAUSWEIS GÜLTIG?

Dein Lernfahrausweis ist ab Ausstellungsdatum oder ab dem 18. Geburtstag 24 Monate gültig.


WAS IST EIN FÜHRERAUSWEIS AUF PROBE?

Mit Bestehen der praktischen Führerprüfung ist die erste Ausbildungsphase abgeschlossen. Du darfst ab diesem Zeitpunkt selbständig, ohne Begleitperson unterwegs sein. Zu diesem Zeitpunkt hast Du „nur“ den Führerschein auf Probe. Fährst Du ohne sicherheitsrelevante Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz und hast den einen obligatorischen Weiterausbildungstag (8 Stunden) innerhalb der ersten 12 Monate besucht, so wird Dir der Führerausweis auf Probe in einen unbefristeten Führerausweis umgetauscht.



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