Wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, darf der Lernfahrausweis künftig bereits im Alter von 17 Jahren ausgestellt werden. Wird der Ausweis vor dem 20. Altersjahr erworben, muss neu eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen werden. Für diejenigen, die den Lernfahrausweis erst nach dem 20. Altersjahr erwerben, ändert sich nichts. Mit dem Lernfahrausweis kannst du mit einer Begleitperson fahren, die mindestens 3 Jahre im Besitz des Führerausweises ist und das 23. Altersjahr vollendet hat. Die praktische Prüfung kann frühestens 1 Jahr nach Erhalt des Lernfahrausweises absolviert werden.
Dein Lernfahrausweis ist ab Ausstellungsdatum oder ab dem 18. Geburtstag 24 Monate gültig.
Mit Bestehen der praktischen Führerprüfung ist die erste Ausbildungsphase abgeschlossen. Du darfst ab diesem Zeitpunkt selbständig, ohne Begleitperson unterwegs sein. Zu diesem Zeitpunkt hast Du „nur“ den Führerschein auf Probe. Fährst Du ohne sicherheitsrelevante Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz und hast den einen obligatorischen Weiterausbildungstag (8 Stunden) innerhalb der ersten 12 Monate besucht, so wird Dir der Führerausweis auf Probe in einen unbefristeten Führerausweis umgetauscht.